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Garantiebedingungen

Die GGG gewährt für Lieferungen in der BRD eine 12-monatige Vollgarantie. Für alle sonstigen Länder in oder außerhalb Europas gilt eine 12-monatige Ersatzteilgarantie. Soweit nicht mit dem Kunden anders vereinbart, gewährt GGG für Mängel des Liefergegenstandes nach eigener Wahl Nacherfüllung in Form der Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache (Nachlieferung), in Form der Reparatur (Mangelbeseitigung) oder in Form der Bereitstellung von Ersatzteilen (Ersatzteilgarantie), sofern nicht die zwingenden Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 479 BGB) eingreifen. Schlägt die Nacherfüllung fehl – d.h., zwei (2) Versuche der Nacherfüllung sind erfolglos –, kann der Kunde nach seiner Wahl den vertraglich vereinbarten Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

1. Ersatzteilgarantie:
1 Jahr Ersatzteilgarantie ab Rechnungsdatum. Folgende zusätzliche Regelungen sind zu beachten: Steckerlose, sowie gasbetriebene Geräte müssen von einem Fachmann angeschlossen werden. Bei Kühl- und Tiefkühlgeräten müssen bei der erstmaligen Inbetriebnahme die Parameter von einem Fachmann eingestellt werden. Eine Nichteinhaltung führt zum Erlöschen der Garantie. Die Rechnung des Technikers ist innerhalb des Garantiezeitraums aufzubewahren. Folgende Materialien sind hinsichtlich des Garantieanspruchs ausgeschlossen: Materialien aus Glas, Dichtungen, Dichtungsmaterial, Keramik, Schamott, sowie Verschleißteile wie z. B. Thermoelemente.

2. Vollgarantie:
Die GGG gewährt 12 Monate Vollgarantie ab Rechnungsdatum. Folgende zusätzliche Regelungen sind zu beachten: Steckerlose, sowie gasbetriebene Geräte müssen von einem Fachmann angeschlossen werden. Bei Kühl- und Tiefkühlgeräten müssen bei der erstmaligen Inbetriebnahme die Parameter von einem Fachmann eingestellt werden. Eine Nichteinhaltung führt zum Erlöschen der Garantie. Die Rechnung des Technikers ist innerhalb des Garantiezeitraums aufzubewahren. Die GGG übernimmt die Handwerkerkosten innerhalb der Garantiezeit, insofern die GGG den Handwerker beauftragt hat. Folgende Materialien sind hinsichtlich des Garantieanspruchs ausgeschlossen: Materialien aus Glas, Dichtungen, Dichtungsmaterial, Keramik, Schamott, sowie Verschleißteile wie z. B. Thermoelemente. Eine Erweiterung der Vollgarantie auf 24 Monate ist vom Kunden optional gegen einen Aufpreis von 7% des Nettowarenwertes buchbar.

3. Rückholungsbedingungen
Der Kunde ist verpflichtet, an der Durchführung der Nacherfüllung bzw. der vorgenannten Rücknahmen dadurch mitzuwirken, dass er die Ware zu diesem Zwecke an der von ihm zuletzt mitgeteilten Adresse (Bordsteinkante) zum mit GGG vereinbarten Abholtermin bereitstellt. Größere oder sperrige Ware – sog. Speditionsware – hat der Kunde verpackt und auf Palette fixiert bereitzustellen. Der Kunde wird GGG rechtzeitig vor dem Abholtermin Fotos der auf der Palette fixierten Ware übermitteln. Sofern der Kunde die Verpackung der Originallieferung durch GGG noch in einem wiederverwendbaren Zustand vorrätig hat, wird der Kunde diese zum Zwecke der Verpackung der Speditionsware verwenden.