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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen dem Kunden und GGG Gastro-Großküchen-Geräte GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ oder „wir“ genannt), geschlossenen Verträge, die über die Internetseiten des Verkäufers oder in sonstiger Art zustande kommen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  2. Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde wird über die Änderungen umgehend informiert. Dies Information kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen seit der Mitteilung der geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.
  3. Handelsvertreter und Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, Nebenabreden oder besondere Vertragsbedingungen zu vereinbaren.
  4. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt folgendermaßen über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande:
    Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Kunde unverbindlich sein Kaufinteresse oder verbindlich sein Kaufangebot.
    1. Kaufinteresse
      Die Bestellung des Kunden durch die in Ziffer 1. genannten Mittel stellt ein unverbindliches Angebot des Kunden an den Verkäufer zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung beschriebenen Waren dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt der Verkäufer dem Kunden eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) sowie auf die gültigen AGB hinweist. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch den Kunden entweder ausdrücklich per Mail erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots.
      Das von dem Verkäufer unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden für eine Dauer von 10 Tagen.
    2. Kaufangebot
      Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Kaufangebot erklären. Der Verkäufer wird dem Kunden eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch den Verkäufer entweder innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt gemäß § 2.
  2. Sofern der Kunde den Online-Shop nutzt, kommt der Vertrag folgendermaßen über die Webseite zu Stande:
    Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden.


    Wir können das Angebot annehmen, indem wir dem Kunden
    • eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermitteln (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,
    • die bestellte Ware liefern, wobei insoweit der Zugang beim Kunden maßgeblich ist,
    • nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordern.
    Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdienstanbieter. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
  3. Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst Hinweis auf die geltenden AGB per E-Mail zugesandt.
  4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.

§ 3 Lieferumfang

  1. Ein Auftrag wird hinsichtlich technischer Einzelheiten so ausgeführt, dass die Ware den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Die Gestaltung und Änderung technischer Einzelheiten unterliegen bis zur Auslieferung unserer alleinigen freien Entscheidung, soweit § 3 1. Satz 1 erfüllt ist.
  2. Angaben über Leistungen und Verbrauchswerte unserer Maschinen sind als annähernd nach dem Stand der Technik zu betrachten. Der Kunde hat selbst die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die aufgrund unserer Spezifizierung zum Betreiben der Anlage erforderlichen Voraussetzungen, (z.B. Strom, Gas, Wasser, Abzugskamine, Durchbrüche, usw.) ausreichend zur Verfügung stehen. Er hat auch erforderliche behördliche Erlaubnisse selber einzuholen, insbesondere benötigt er bei Anschluss von Dunstabzügen oder Anlagen an bauseitige Kamine die Erlaubnis des Kaminfegermeisters.

§ 4 Preise, Zahlungen

  1. Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen und darf nur von konzessionierten Fachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden.
  2. Sofern ein Vertragsschluss nicht über den Online-Shop erfolgt, gilt:
    Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, sind wir berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen, wie Material und/oder Löhne, anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.
  3. Sind wir zusätzlich mit dem Zusammenbau bzw. der Aufstellung und der Überwachung des Anschlusses der Liefergegenstände beauftragt, stellen wir auf Anforderung Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen zur Verfugung.
  4. Sind wir zusätzlich mit der Anlieferung der bestellten Ware beauftragt, gelten unsere allgemeinen Frachtkostenregelungen sofern im Angebot bzw. in der Produktbeschreibung im Online-Shop keine abweichenden Regelungen genannt sind.
  5. Für den Online Shop gelten die dort genannten Zahlungsarten. Falls nicht anderes vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle weiteren Zahlungen bei Lieferung netto ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.
  6. Bei Kreditierung wird die Restschuld ohne Rücksicht auf den vereinbarten Fälligkeitstermin sofort fällig, wenn:
    1. der Kunde mit 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt.
    2. der Kunde seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird oder er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht oder ein Vergleichsverfahren anstrebt.
    3. der Kunde gegen die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen trotz Anmahnung in erheblicher Weise verstößt oder in Abnahmeverzug gerät – bei Abnahmeverzug wird der Kunde für den gesamten Kaufpreis vorleistungspflichtig.
    4. der Kunde stirbt und dessen Erben nicht ausdrücklich und schriftlich die dem Kunden obliegenden Verpflichtungen übernehmen.
    5. sich herausstellt, dass von dem Kunden im Vertrage falsche Angaben gemacht worden sind.
    6. sich die Vermogensverhaltnisse des Kunden wesentlich verschlechtern.

§ 5 Lieferung

  1. Teillieferungen sind zulässig, sofern es dem Kunden zumutbar ist.
  2. Eine ausdrücklich verbindlich vereinbarte Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag des Eingangs der Zahlung beim Verkäufer bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
  3. Unbeschadet der Rechte aus Verzug des Kunden, kann der Verkäufer eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, indem der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben.
  4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist.
  5. Montageleistungen, auch wenn sie von uns übernommen worden sind, sind nicht innerhalb der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich von uns bestätigt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Käufers voraus.
  6. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
  7. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wurde oder wir Versandbereitschaft beim Kunden angezeigt haben.
  8. Für die Dauer eines Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir können uns hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von Euro 100,00. Wir sind berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringeren Lagerkosten entstanden sind.
  9. Sofern sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, haben wir das Recht, die Ware selber zu verwerten, nachdem wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Abholung gesetzt haben.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen. Wir sind bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt.
  11. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.

§ 6 Gewährleistung

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die gelieferten Gegenstände sind bei Handelskauf gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.
  3. Bei Sachmängeln ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht uns die Anzahl der Nacherfüllungsversuche während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen mindern.
  4. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  5. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB, richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Wir tragen bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der uns dadurch entsteht, dass Produkte vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurden, trägt der Kunde.
  7. Hat der Kunde wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte die Sache uns zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, dass tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so hat der Kunde uns die Kosten für die Überprüfung der Ware einschließlich der anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen
  8. Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Ware verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag.

§ 7 Garantie

  1. Der Verkäufer übernimmt für seine Vertragsprodukte gegenüber dem Kunden oder etwaigen Endkunden eine Garantie, deren Inhalt sich nach den unter www.ggg24.de ausgewiesenen Garantiebedingungen richtet.
  2. Der Kunde wird seine Endkunden über unsere Garantie aus § 7 1. und die zugrunde liegenden Bedingungen informieren.
  3. Für die Garantiefälle gemäß § 7 1. ist den Produkten eine Garantiekarte beigefügt, die bei Wahrnehmung der Garantie verbindlich unterschrieben an den Verkäufer zurückgeleitet werden muss.
  4. Zur Wahrung der Garantieansprüche soll sich der Garantienehmer im Fall des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln direkt an den Verkäufer wenden und dabei die Garantiebestimmungen beachten.
  5. Der Kunde lässt gegen sich die Garantiebedingungen des Verkäufers insofern gelten, als die Verjährungsfrist für seine eigene Haftung gegenüber dem Endkunden wegen Sach- und/oder Rechtsmangels, durch die Untersuchung, Behebung und Austausch-Handhabung im Rahmen der Garantie seitens des Verkäufers gegenüber dem Endkunden, bis zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen gehemmt ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Kaufverträgen bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers bis zum Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich erst künftig fällig werdender Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden. 2.2 Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. 2.3 Der Verkäufer verpflichtet sich auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die Summe seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% übersteigt. 2.4 Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, ist er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang und unter Eigentumsvorbehalt zu verfügen, soweit die Forderungen nach diesem Paragraphen (2.2) wirksam auf den Verkäufer übergehen Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung und jegliche Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand oder auf an den Verkäufer abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind an den Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2.5 Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde grundsätzlich zum Besitz und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand ist, kann der Verkäufer den Liefergegenstand jedoch an sich nehmen und die Ermächtigung zum Einzug der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen widerrufen. Der Kunde ist - unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten – zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Der Verkäufer ist zum freihändigen Verkauf berechtigt. Der Besteller hat den Verkäufer auf dessen Verlangen unverzüglich eine Aufstellung über die nach Maßgabe dieses Paragraphen (2.2) an den Verkäufer abgetretenen Forderungen sowie alle weiteren, zur Geltendmachung der dem Verkäufer zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. 2.6 Der Kunde hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsmäßigem Zustand zu halten und alle von dem Verkäufer vorgesehenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich - abgesehen von Notfällen durch den Verkäufer oder durch eine von dem Verkäufer anerkannte Werkstatt ausführen zu lassen. 2.7 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Haftung

  1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
  2. Wird der Vertrag durch den Kunden nicht erfüllt, sind wir berechtigt, 35% des vereinbarten Kaufpreises ohne Nachweis als Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Ist der Liefergegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers.
  2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG). .
  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt am Hauptsitz des Käufers zu klagen.